eine Bar eröffnen in Herne
Kann man eine Bar in Herne eröffnen? Das entscheidet nicht der Vermieter, sondern das Baugebiet, in dem das Objekt liegt. Prüfe es mit amtlichen Daten, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Was entscheidet, ob du eröffnen darfst
Maßgeblich ist die Art der baulichen Nutzung, die der Bebauungsplan für das Grundstück festsetzt — und wo es keinen gibt, die Darstellung des Flächennutzungsplans. Daraus ergibt sich das Baugebiet (WA, WB, MI, MK, GE, GI), und die Baunutzungsverordnung (BauNVO §§2–11) sagt, welche Nutzung dort allgemein oder ausnahmsweise zulässig ist. Für die Eröffnung ist in der Regel eine Nutzungsänderung nötig: eine Baugenehmigung, auch wenn du baulich nichts veränderst. Den Antrag reicht eine bauvorlageberechtigte Architektin oder ein Bauingenieur ein.
Objekte in Herne für eine Bar
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Dieselbe Nutzung in anderen Städten
Orientierende Auskunft aus amtlichen Quellen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt, BauNVO). Weder Bauantrag noch Baugenehmigung; die Entscheidung trifft die zuständige Bauaufsichtsbehörde.